Antragstellung
Antrag auf einen Kita-Platz
der Antrag auf einen Kita-Platz in einer Saalfelder Einrichtung ist bitte sechs Monate vor Nutzung der Einrichtung bei der Stadtverwaltung Saalfeld, Amt für Kindertagesstätten, Schule und Hort zu stellen.
Ansprechpartner:
Frau Häselbarth
Zimmer 3.01 ( 3. Etage, Markt 6)
Tel.-Nr.: 03671 598-329
E-Mail: kita@stadt-saalfeld.de
Wir empfehlen Ihnen, vorab einige Einrichtungen zu besichtigen und mit der Leitung Fragen zu Gebühren*, freien Plätzen, Betreuungskonzept etc. abzustimmen.
Wenn Sie eine Einrichtung gewählt haben, können Sie gern einen Antrag stellen. Anträge sind erhältlich bei:
- der Stadtverwaltung Saalfeld, Amt für Kindertagesstätten, Schule und Hort,
- den Kindertagesstätten,
- im Internet unter www.saalfeld.de
Je nach dem Alter des Kindes zum Zeitpunkt des Eintrittes in die Kindertagesstätte werden 2 Anträge unterschieden:
1) Kinder unter 1 Jahr:
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Kinder unter 1 Jahr haben einen Anspruch auf einen Kita-Platz bei:
- Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten,
- Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs,
- Beginn bzw. Fortsetzung einer beruflichen Bildungsmaßnahme,
der Schulausbildung oder Hochschulausbildung, - nachgewiesenen sozialen oder entwicklungsspezifischen Gründen
Die berufliche Tätigkeit ist in der Anlage 1 von den Arbeitgebern beider Erziehungsberechtigter, die in einem Haushalt wohnen, nachzuweisen oder auf eine andere geeignete Weise (z.B. Kopie der Gewerbeerlaubnis, Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag etc.).
Bei der Beantragung eines Kita-Platzes auf Grund sozialer oder entwicklungsspezifischer Gründe ist eine Empfehlung des Jugendamtes erforderlich.
2) Kinder ab 1 Jahr:
Nach Ausfüllen des Antrags und Wiedervorlage in der Stadt Saalfeld, erhalten Sie eine Zustimmung für die Nutzung eines Kita-Platzes. Diese ist in der Kindertagesstätte vorzulegen.
Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden
Auf Grund des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG können auch Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden eine Kindertagesstätte in Saalfeld besuchen, wenn freie Kapazitäten gegeben sind.
Bitte sprechen Sie hierzu im Amt für Kita/ Schule/ Hort, Markt 6 vor. Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung wird über die Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Wohnsitzgemeinde in einer Saalfelder Einrichtung entschieden.
(* Die Elternbeiträge/Benutzungsgebühren der Saalfelder Einrichtungen werden nach der Kinderanzahl der Familie berechnet. Die Stadt Saalfeld kann deshalb nicht voraussagen, welcher Betrag an die Kita in Ihrem spezifischen Fall zu leisten ist.)