Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Stadt Saalfeld/Saale hat als zuständige Behörde (gemäß Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung) einen Entwurf des Lärmaktionsplanes für das Stadtgebiet erstellt.Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlamentes und Rates vom 25. Juni 2002.
Danach müssen die zuständigen Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen sowie regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) überprüfen bzw. fortschreiben, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.
Weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz noch in der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden konkrete Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Allerdings werden vom Umweltbundesamt (UBA) Prüfwerte empfohlen. Diese liegen bei 55 dB(A) nachts bzw. 65 dB(A) für den Lärmindex Lden.
Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden gemäß § 47c BImSchG unter Berücksichtigung der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Lärmkarten erarbeitet. Im Ergebnis der Lärmkartierung zeigt sich, dass die Prüfwerte an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet überschritten werden.
Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert.
Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 11.10.2024 und endet am 11.11.2024.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan ist im Internet auf den Seiten der Stadt Saalfeld/Saale unter der nachfolgenden Adresse einsehbar: www.saalfeld.de I Umwelt & Planung I Verkehr I Beteiligung zur Lärmaktionsplanung https://www.saalfeld.de/umwelt_planung/verkehr/BeteiligungLaermaktionsplanung/
Der Entwurf liegt außerdem für die Dauer der Auslegungsfrist im Dienstgebäude der Stadt Saalfeld/Saale unter folgender Adresse aus: Stadtplanungsamt im Bürger- und Behördenhaus, Markt 6, Zimmer 1.33 in 07318 Saalfeld/Saale, zu den Sprechzeiten:
- Montag 9:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag 9:00 – 16:00 Uhr
- Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr
- Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Saalfeld/Saale können an die folgende Adresse eingesendet werden: Stadtplanungsamt der Stadt Saalfeld/Saale, Markt 6, 07318 Saalfeld/Saale bzw. als E-Mail an: gis@stadt-saalfeld.de
Die Stellungnahmen fließen in die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans für die Stadt Saalfeld/Saale ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt.
Auch im Nachgang können weitere Hinweise zu Lärmproblemen im Stadtgebiet mit Bezug zum Lärmaktionsplan natürlich gerne an die Stadtverwaltung übermittelt werden.
Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers im Falle eventueller Nachfragen zweckmäßig. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Beteiligungsverfahrens eingewilligt.
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