Wohngeld (nur Mietzuschuss) - Erstantrag
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es
· als Mietzuschuss für Mieter einer
Wohnung oder eines Zimmers oder
für
Bewohner eines Heims
(Wohngeldstelle und ausschließlich Erstanträge
Bürgerservice)
· als Lastenzuschuss für Eigentümer
eines Eigenheims oder einer
Eigentumswohnung.
(Wohngeldstelle)
Die Höhe des Wohngeldes hängt ab:
- vom Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder
- der Miete einschließlich
Nebenkosten bzw. der Hausbelastung
- vom Baujahr der Wohnung
- der Anzahl
der Haushaltsmitglieder
Benötigte Unterlagen
- Verdienstbescheinigung
(einschließlich Weihnachts- u. Urlaubsgeld)
- Ausbildungsvertrag/Nachweis
über Höhe der Ausbildungsvergütung
- Rentenbescheide bzw. letzte
Änderungsmitteilung
- Bewilligungsbescheid über
Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe/Unterhaltsgeld
- Nachweis über erhaltene
oder gezahlte Unterhaltsleistungen
- Bafög- bzw. BAB-Bescheide
-
Sozialhilfebescheid
- Nachweis über sonstige Einnahmen (Zinsen, Einnahmen
aus
Vermietung/Verpachtung o. ä.)
- Nachweis über
Schwerbehinderung (Ausweis mit Merkzeichen H oder Pflegestufe III)
- Nachweis
über Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld
- Nachweis über Krankengeld
-
zusätzlich bei Mietzuschuss: -
Mietvertrag
- letzte Betriebskostenabrechnung
- zusätzlich bei Lastenzuschuss:
- Grundbuchauszug/Kaufvertrag
- Nachweis über
Kredite/Jahreskontoauszüge
- Wohnflächenformular (liegt dem Antrag
bei)
- Grundsteuerbescheid
- Nachweis über Eigenheimzulage
- zusätzlich bei Heimbewohnern: -
Heimvertrag
-
Nachweis über
Pflegegeld
- Sozialhilfebescheid
Gebühren
keine
Ausstellungsdauer
ca. 6 – 8
Wochen

