Auftrag / Stellung
Das städtische Rechnungsprüfungsamt hat die Aufgabe des Beteiligungscontrolling übernommen.
Eine gesetzliche Grundlage für das Etablieren eines Beteiligungscontrollings innerhalb der Verwaltung besteht nicht. Die Gemeinden werden lediglich nach §75a ThürKO zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes verpflichtet, der dem Stadtrat und der Rechtsaufsicht vorzulegen ist. Das Erstellen des Beteiligungsberichtes sollte nicht der Grund für das Etablieren eines Beteiligungscontrollings sein. Dafür gibt es andere sachliche Gründe.
Ausgegliederte Bereiche geraten immer etwas aus dem Blickfeld des Verwaltungshandelns. Sie gewinnen immer erst dann an Bedeutung, wenn im Haushaltsplan der Stadt ein Zuschuss bereitgestellt werden muss. Insbesondere bei der Wahrnehmung der Aufgaben in privater Rechtsform tritt eine Verselbständigung ein. Der Einfluss von Politik und Verwaltung wird eingeschränkt. Es entstehen Informations- aber auch Steuerungsdefizite. Derzeit erarbeiten wir eine Beteiligungsrichtlinie für die Stadt Saalfeld, die die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Beteiligungen regelt. Kennziffernauswertungen in den verschiedenen Beteiligungen wurden bereits vorgenommen.
Die strategisch orientierte Steuerung ist zukünftig auszubauen.
Aufgaben
- Überwachung der Geschäftsverläufe der Beteiligungen,
- Überwachung der Einhaltung gesellschaftsrechtlicher, vertraglicher und satzungsgemäßer Pflichten,
- Analyse der Jahresabschlüsse, der Geschäftsberichte, der Wirtschaftspläne sowie weiterer Berichte und Unterlagen,
- Informationen und Beratung des Bürgermeisters,
- Prüfung der Jahresabschlüsse der Unternehmen, an denen die Stadt Saalfeld beteiligt ist,
- gutachterliche Stellungnahmen
Ziel des Beteiligungscontrollings ist es, die Beteiligungspolitik gegenüber den Bürgern, dem Stadtrat und der Verwaltung transparent darzustellen, sowie als kompetenter Ansprechpartner für die Gesellschaften, dem Stadtrat und der Verwaltungsspitze zu fungieren.


