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Thüringer Erziehungsgeld

 

Im Dezember 2005 hat die Landesregierung die Thüringer Familienoffensive beschlossen.

Aufgrund der Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes vom 4. Mai 2010, in Kraft getreten am 1. August 2010, wird das einkommensunabhängige Erziehungsgeld um ein Jahr vorgezogen und als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld für die Dauer von höchstens zwölf Monaten gewährt.

Das Thüringer Erziehungsgeld beträgt monatlich:

  • 150 € für das 1. Kind,
  • 200 € für das 2. Kind,
  • 250 € für das 3. Kind,
  • 300 € für das 4. Kind und jedes weitere.  Für die Festlegung der Ordnungszahl der Kinder ist die Kindergeldberechtigung maßgeblich.

Ein Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld besteht somit für die ab dem 1. August 2009 geborenen Kinder frühestens ab dem 13. Lebensmonat. Es wird jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges von Bundeselterngeld gewährt. Die Verlängerung des Elterngeldauszahlungszeitraumes bleibt unberücksichtigt.

Die zwischen dem 1. August 2008 und dem 31. Juli 2009 geborenen Kinder sind ebenfalls anspruchsberechtigt, und zwar frühestens ab 1. August 2010.

Ein Anspruch besteht jedoch nur, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird.

Bei einer Betreuung von mehr als fünf Stunden täglich besteht ein Anspruch auf den Erhöhungsbetrag, wenn ältere kindergeldberechtigte Geschwisterkinder vorhanden sind. Bei einer Betreuung von nicht mehr als fünf Stunden täglich steht ein um 75 € verringerter Monatsbetrag zu.

Antragstellung
Der Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld ist bitte 8 Wochen vor Vollendung des 1. Lebensjahres während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Saalfeld, Markt 6, im Amt für Kita, Schule, Hort –bei Frau Erdemli, Zimmer 3.01 - zu stellen.

Mitzubringen sind:
Geburtsurkunde des anspruchsberechtigten Kindes
Nachweis über den Erhalt von Kindergeld
Bundeselterngeldbescheid (Seite 1)
Nachweis Früherkennungsuntersuchung U6

 
Nach Antragstellung wird dieser geprüft. Über das Ergebnis erhalten sie einen schriftlichen Bescheid unter Benennung der monatlichen Höhe, Auszahlungsdauer und Datum der Überweisung.

 


 
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