Antrag auf einen Kita-Platz
der Antrag auf einen Kita-Platz in einer Saalfelder Einrichtung ist bitte sechs Monate vor Nutzung der Einrichtung bei der Stadtverwaltung Saalfeld, Amt für Kindertagesstätten, Schule und Hort zu stellen.
Ansprechpartner:
Frau Heynlein/Frau Voigt
Zimmer 3.12 ( 3. Etage, Markt 6)
Tel.-Nr.: 03671/ 598 328
E-Mail: kita@stadt-saalfeld.de
Wir empfehlen Ihnen, vorab einige Einrichtungen zu besichtigen und mit den Leiterinnen Fragen zu Gebühren*, freien Plätzen, Betreuungskonzept etc. abzustimmen.
Wenn Sie eine Einrichtung gewählt haben, können Sie gern einen Antrag stellen. Anträge sind erhältlich bei:
- der Stadtverwaltung Saalfeld, Amt für Kindertagesstätten, Schule und Hort,
- den Kindertagesstätten,
- im Internet unter http://www.saalfeld.de/.
Je nach dem Alter des Kindes zum Zeitpunkt des Eintrittes in die Kindertagesstätte werden 3 Anträge unterschieden:
1) Kinder unter 1 Jahr:
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Kinder unter 1 Jahr haben einen Anspruch auf einen Kita-Platz bei:
- Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten,
- Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs,
- Beginn bzw. Fortsetzung einer beruflichen Bildungsmaßnahme,
der Schulausbildung oder Hochschulausbildung, - nachgewiesenen sozialen oder entwicklungsspezifischen Gründen
Die berufliche Tätigkeit ist in der Anlage 1 von den Arbeitgebern beider Erziehungsberechtigter, die in einem Haushalt wohnen, nachzuweisen oder auf eine andere geeignete Weise (z.B. Kopie der Gewerbeerlaubnis, Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag etc.).
Bei der Beantragung eines Kita-Platzes auf Grund sozialer oder entwicklungsspezifischer Gründe ist eine Empfehlung des Jugendamtes erforderlich.
2) Kinder von 1 bis 3 Jahren:
Während dieser Zeit besteht ein Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld für die ab dem 1. August 2009 geborenen Kinder frühestens ab dem 13. Lebensmonat. Es wird jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges von Bundeselterngeld gewährt. Die Höhe dessen bemisst sich nach der Anzahl der Kinder. Ein Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld besteht jedoch nur, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung betreut wird. Näheres dazu unter der Rubrik Thüringer Erziehungsgeld.
3) Kinder über 3 Jahre
Nach Ausfüllen des Antrags und Wiedervorlage in der Stadt Saalfeld, erhalten Sie eine Zustimmung für die Nutzung eines Kita-Platzes. Diese ist in der Kindertagesstätte vorzulegen.
Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden
Auf Grund des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG können auch Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden ein Kindertagesstätte in Saalfeld besuchen, wenn freie Kapazitäten gegeben sind.
Hierzu ist zusätzlich zu dem Antrag auf Grund des Alters des Kindes die Anlage 2 auszufüllen, von der gewünschten Kindertagesstätte die freie Kapazität und von der zuständigen Wohnsitzgemeinde die Übernahme der anfallenden Betriebskosten per Unterschrift bestätigen zu lassen.
(* Die Elternbeiträge/Benutzungsgebühren der Saalfelder Einrichtungen werden nach dem Einkommen der Eltern und der Kinderanzahl der Familie berechnet. Die Stadt Saalfeld kann deshalb nicht voraussagen, welcher Betrag an die Kita in Ihrem spezifischen Fall zu leisten ist.)



