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Antragstellung

Antrag auf einen Kita-Platz

 

Der Antrag auf einen Kita-Platz in einer Saalfelder Einrichtung ist bitte 6 Monate vor Nutzung der Einrichtung bei der Stadtverwaltung Saalfeld, Amt für Kindertagesstätten, Schule und Hort zu stellen.

Ansprechpartner:
Frau Wettengel
Zimmer 3.12 ( 3. Etage, Markt 6) 
Tel.-Nr.: 03671/ 598 328 
E-Mail: kita@stadt-saalfeld.de

 

Wir empfehlen Ihnen, vorab einige Einrichtungen zu besichtigen und mit den Leiterinnen Fragen zu Gebühren*, freien Plätzen, Betreuungskonzept etc. abzustimmen.

Wenn Sie eine Einrichtung gewählt haben, können Sie gern einen Antrag stellen. Anträge sind erhältlich bei:

  • der Stadtverwaltung Saalfeld, Amt für Kindertagesstätten, Schule und Hort,
  • den Kindertagesstätten,
  • im Internet unter www.saalfeld.de.
     

Je nach dem Alter des Kindes zum Zeitpunkt des Eintrittes in die Kindertagesstätte werden 3 Anträge unterschieden:

 

1) Kinder unter 2 Jahren:
Kinder ab 2 Jahren  haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz
(= Rechtsanspruch in Thüringen).

Kinder unter 2 Jahren haben einen Anspruch auf einen Kita-Platz bei:

  • Arbeitsaufnahme der Erziehungsberechtigten nach dem Erziehungsurlaub,
  • Fortsetzung Schule oder Ausbildung,
  • Beginn einer Ausbildung, Studium oder Umschulung,
  • Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs, 
  • nachgewiesene soziale oder entwicklungsspezifische Gründe

Die berufliche Tätigkeit ist in der Anlage 1 von den Arbeitgebern beider Erziehungsberechtigter, die in einem Haushalt wohnen, nachzuweisen oder auf eine andere geeignete Weise (z.B. Kopie der Gewerbeerlaubnis, Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag, ...).

Bei der Beantragung eines Kita-Platzes auf Grund sozialer oder entwicklungsspezifischer Gründe  ist eine Empfehlung des Jugendamtes erforderlich.

 

2) Kinder von 2 bis 3 Jahren:
Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz entsteht, wenn das Kind 2 Jahre alt wird. Im Alter von 2 bis 3 Jahren besteht Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld. Die Höhe dessen bemisst sich nach der Anzahl der Kinder. Besucht Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung muss das Erziehungsgeld ganz oder teilweise (bei Ganztagsbetreuung 150,00 €/ bei Halbtagsbetreuung 100,00 €) an die Kindertageseinrichtung abgetreten werden und wird dort zur Finanzierung der Betriebskosten verwendet.

 

3) Kinder über 3 Jahre

 

Nach Ausfüllen des Antrags und Wiedervorlage in der Stadt Saalfeld, erhalten Sie eine Zustimmung für die Nutzung eines Kita-Platzes. Diese ist in der Kindertagesstätte vorzulegen.

 

 

Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden
Auf Grund des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG können auch Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden ein Kindertagesstätte in Saalfeld besuchen, wenn freie Kapazitäten gegeben sind.

Hierzu ist zusätzlich zu dem Antrag auf Grund des Alters des Kindes die Anlage 2 auszufüllen, von der gewünschten Kindertagesstätte die freie Kapazität und von der zuständigen Wohnsitzgemeinde die Übernahme der anfallenden Betriebskosten per Unterschrift bestätigen zu lassen.

 

 

 

(* Die Elternbeiträge/Benutzungsgebühren der Saalfelder Einrichtungen werden nach dem Einkommen der Eltern und der Kinderanzahl der Familie berechnet. Die Stadt Saalfeld kann deshalb nicht voraussagen, welcher Betrag an die Kita in Ihrem spezifischen Fall zu leisten ist.)


 
Wir beraten Sie gern

Frau Claudia Wettengel
Tel.: 03671 598-328
Email E-Mail senden

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