Anmeldung für die Aufnahme der Schüler der zukünftigen 5. Klassen an den beiden Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld zum Schuljahr 2012/2013
Gemäß § 14 (1) Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) vom 06. August 1993 (GVBl.S.445) i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.04.2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 530), bildete der Schulträger Stadt Saalfeld im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur seit 01.08.2005 für die beiden staatlichen Regelschulen in der Stadt Saalfeld, Regelschule „Geschwister Scholl“, Pfortenstraße 16 und Regelschule „Albert-Schweitzer“, -Ganztagsschule- , Albert-Schweitzer-Straße 148, einen gemeinsamen Schulbezirk.
Dieser umfasst das Gebiet der Stadt Saalfeld einschließlich der Ortsteile Saalfeld-Stadt, Alter Markt, Alte Freiheit, Altsaalfeld, Graba, Garnsdorf, Köditz, Obernitz, Remschütz, Gorndorf, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf, Aue am Berg sowie die Orte Arnsgereuth, Reschwitz, Dorfkulm und Knobelsdorf.
Als örtlich zuständige Regelschule gelten beide Regelschulen, wenn sich der Wohnsitz des Schülers im benannten Schulbezirk befindet.
Für Schüler aus einzelnen Orten der Gemeinde Saalfelder Höhe (Witzendorf, Wittmannsgereuth, Eyba, Lositz, Jehmichen, Kleingeschwenda, Hoheneiche) und der Gemeinde Wittgendorf gelten weiterhin die Regelungen der Vereinbarung zwischen der Stadt Saalfeld und dem Landkreis Saalfeld –Rudolstadt zum Besuch der Regelschule „Geschwister Scholl“.
Alle anderen Eltern können wählen, an welcher Regelschule sie ihr Kind in der 5. Klasse anmelden wollen.
Beide Regelschulen der Stadt Saalfeld bieten entsprechend § 4 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz –ThürSchulG- jeweils die Möglichkeit des Hauptschulabschlusses, des Qualifizierenden Haupschulabschlusses und des Realschulabschlusses für Ihr Kind an.
Über die besonderen Schulprofile der beiden Regelschulen können Sie sich gern in der jeweiligen Regelschule oder auf den Internetseiten der Regelschulen z.B. unter www.saalfeld.de - Bildung oder www.schulportal-thueringen.de informieren.
Für die Schülerbeförderung gelten grundsätzlich die Regelungen des § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen –ThürSchFG-. Die Schülerbeförderungspflicht des Schulträgers Stadt Saalfeld besteht danach, wenn die Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der angemeldeten Regelschule in der Stadt Saalfeld über drei Kilometer beträgt. Dabei wird die kürzeste Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der aufnahmefähigen staatlichen Regelschule zugrunde gelegt.
Die Schulkonferenzen der beiden Regelschulen in der Stadt Saalfeld haben in Abstimmung mit dem Schulträger Schülerzahlhöchstgrenzen an den beiden Regelschulen festgelegt. Ist die Schülerzahlhöchstgrenze (Regelschule „Geschwister Scholl“ - 350 Schüler, Regelschule „Albert-Schweitzer“ – z. Z. 250 Schüler) an einer Schule erreicht, muss die Anmeldung an der anderen Regelschule erfolgen.
Die Aufnahme an der Regelschule erfolgt gemäß § 122 Thüringer Schulordnung
(ThürSchulO) vom 20. Januar 1994, zuletzt geändert durch die 12. Verordnung zur Änderung der Thüringer Schulordnung vom 7. Juli 2011 (GVBl. S. 208) in den örtlich zuständigen Regelschulen.
Im Zeitraum vom 27.02. bis 02.03.2012 soll die Anmeldung an den Regelschulen erfolgen.
Für die Anmeldung haben die beiden Regelschulen in der Stadt Saalfeld für Sie folgenden besonderen Anmeldetag und Anmeldezeit vorgesehen:
1. Staatliche Regelschule „Geschwister Scholl“, Pfortenstraße 16,
Montag, 27.02.2012, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
(Telefon: 03671-525180)
2. Staatliche Regelschule „Albert-Schweitzer“, Albert-Schweitzer-Straße 148,
Montag, 27.02.2012, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
(Telefon: 03671-641002)
Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, sich in der Woche vom 27.02.2012 bis 02.03.2012 während der Schulzeit direkt mit der gewünschten Regelschule in der Stadt Saalfeld in Verbindung zu setzen.
Die Anmeldungen für die beiden Saalfelder Gymnasien erfolgen ebenfalls in der Woche vom 27.02.2012 bis 02.03.2012 (weitere Hinweise erfolgen über das Amtsblatt des Landkreises bzw. die lokale Presse).



