Hortabmeldungen müssen grundsätzlich ebenfalls schriftlich bis zum 15. des Monats erfolgen, wenn sie zu Monatsende wirksam werden sollen. Wird das Kind später abgemeldet, ist für den Folgemonat eine weitere Hortgebühr fällig. Bitte geben Sie Abmeldungen vom Hort in schriftlicher Form rechtzeitig im Schulhort oder im Schulverwaltungsamt, Markt 6 ab.
Unsere Anschrift:
Stadtverwaltung Saalfeld
Schulverwaltungsamt
Markt 6
07318 Saalfeld

