english site
Startseite » Stadtinfo » Das Stadtwappen 
Bild(er) größer
Das Stadtwappen

Wappen der Stadt Saalfeld

historisches Stadtwappen von Saalfeld 1346

Stadtwappen 1346

In der ältesten Zeit war das Wappen der Stadt das der Landesherren, der gekrönte Löwe der Grafen von Schwarzburg. Sodann nahm man den Schutzpatron, dem die Stadtkirche gewidmet ist, Johannes den Täufer, in das Wappen auf und gab ihm zur rechten Seite den Löwenschild, zur Linken zwei mit dem Rücken gegeneinander gekehrte Fische wegen der im Jahre 1346 erlangten Fischereigerechtigkeit.



Nach dem Ankaufe durch die Meißner Marktgrafen gestaltete man das Wappen folgendergestalt, wie ein Abdruck aus dem Jahre 1403 beweist: historisches Stadtwappen von Saalfeld 1403

Stadtwappen 1403

Vom Schildesfuße erhebt sich eine von Quadern errichtete Stadtmauer, welche mit starken Zinnen versehen ist. Hinter derselben treten fünf Türme, drei hohe und zwei niedrige, viereckige, mit je einem Fenster hervor.

Die drei hohen sind mit Zinnen und spitzen Haubendächern versehen, deren Spitze in einem Knopfe endigt. Die beiden dazwischen stehenden, gleichartig gestalteten, kleineren, sind mit Lanzen besteckt, an denen unter der Lanzenspitze ein breites, aber kurzes Fähnchen mit 5 Streifen befestigt ist.

An der Stadtmauer unten hängt, schräg rechts gelehnt, ein Schild mit dem  meißnischen, aber, wie von Schultes (Coburg, Saalfeld, Landesgeschichte) will, dem orlamündischen Löwen. Dieser Schild ist demgemäß zu tingieren.


Quelle Stadtarchiv:
„Saalfische“ Nr. 9/1907

 

historisches Stadtwappen von Saalfeld 1800

Saalfelder Stadtwappen 1800

Wappen der Stadt Saalfeld

Saalfelder Stadtwappen heute



 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung über die Verwendung des Saalfelder Stadtwappens vom 1. September 1997

 

§ 1 Darstellung des Stadtwappens

(1) Die Stadt Saalfeld führt ein Stadtwappen. Die heraldische Beschreibung lautet: Das Wappen der Stadt Saalfeld zeigt in einem grünen, eingebuchteten Wappenschild zwei gegeneinander gekehrte, aufgerichtete silberne Fische und zwei silberne 6-gezackte Sterne, die einzeln in halber Höhe neben jedem Fisch angeordnet sind. Das Wappen ist in heraldischer Form als Anlage Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 2 Verwendung durch Privatpersonen

(1) Die Verwendung des Stadtwappens durch Privatpersonen ist zur Vermeidung des Anscheins einer amtlichen Verwendung grundsätzlich untersagt.


§ 3 Verwendung in Logos, Firmen- und Vereinszeichen

(1) Die Verwendung des Stadtwappens in Logos, Firmen- und Vereinszeichen ist durch die Firmen, Institutionen und Vereine zu beantragen und durch die Stadt Saalfeld genehmigen zu lassen. Dazu ist ein Muster einzureichen.
(2) Die Genehmigung wird widerruflich erteilt.
(3) Die Genehmigung soll nur an Firmen, Institutionen und Vereine erteilt werden, die ihren Sitz in der Stadt Saalfeld haben oder in besonderer Beziehung zur Stadt Saalfeld stehen und Gewähr dafür bieten, dass die Verwendung des Stadtwappens das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder schädigt.
(4) Jeder Anschein einer amtlichen Verwendung muss vermieden werden.


§ 4 Verwendung zu Schmuckzwecken

(1) Die Verwendung des Stadtwappens durch Gewerbetreibende zu Schmuckzwecken ist erlaubt, wenn das Wappen in der heraldisch einwandfreien Form gemäß § 1 dargestellt ist und die zu schmückenden Gegenstände (z. B. Kunst- oder kunstgewerbliche Gegenstände, Druckwerke, Geschenk- und Andenkgegenstände und sonstige gewerbliche Erzeugnisse) zur Förderung des Ansehens und des Bekanntheitsgrades der Stadt beitragen.
(2) Die Verwendung des Stadtwappens ist der Stadt Saalfeld anzuzeigen.
(3) Auf Verlangen der Stadt Saalfeld ist ein Muster vorzulegen oder kostenlos zu überlassen.

 

§ 5 Widerruf der Genehmigung

(1) Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn

a) die durch die Genehmigung erteilten Befugnisse überschritten oder die erteilten Auflagen nicht erfüllt werden,
b) die Genehmigungsvoraussetzungen weggefallen sind,
c) die Gebühr nach § 6 nicht entrichtet wird.

 

§ 6 Gebühr

Für die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens wird eine Gebühr nach Maßgabe der Verwaltungskostensatzung der Stadt Saalfeld erhoben.

 

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Verwendung des Stadtwappens vom 28. August 1991 außer Kraft.

 

Saalfeld/Saale, den 1. September 1997


Richard Beetz
Bürgermeister Dienstsiegel
 


 
Aktuelle Informationen

Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale tagt
mehr

"Wer liest, gewinnt!"
mehr

Nie wieder darf dieses Ansinnen auf fruchtbaren Boden fallen
mehr

Schnelleinstiege