Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie von Trägern öffentlicher Belange
Das Regelverfahren für die Bauleitplanung (FNP und BP) sieht eine zweifache Beteiligung der Öffentlichkeit (= der Bürger) wie auch der sog. „Träger öffentlicher Belange“ (= Behörden und Institutionen) vor.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Grundzüge der Planung auf Basis sich wesentlich unterscheidender Lösungsmöglichkeiten und der hieraus entwickelten Vorzugsvariante (Vorentwurf) erörtert sowie ergänzende Grundlagen abgefragt. Im Rahmen der Auslegung wird der in Text und Karte fertiggestellte Entwurf mit seinen prognostizierten Auswirkungen vorgestellt und erläutert. In beiden Beteiligungsschritten können von jedem Bürger Anregungen vorgebracht werden, die im Zuge einer Abwägung öffentlicher wie privater Belange gegen- und untereinander sorgfältig geprüft werden müssen. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen. Wesentliche Änderungen des Entwurfs führen zu einer erneuten Auslegung.
Bei den Sonderfällen vereinfachter bzw. beschleunigter Verfahren erfolgt die Auslegung unmittelbar.
B-Plan Nr. 62 „Seniorenwohngemeinschaft Reichmannsdorf“, Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (bis 10.06.2024)
- Planzeichnung, B-Plan Nr. 62
- Textliche Festsetzungen, B-Plan Nr. 62
- Begründung, B-Plan Nr. 62
- Umweltbericht inkl. Bilanzierung, B-Plan Nr. 62
- Artenschutzfachbeitrag, B-Plan Nr. 62
- Schallschutzgutachten, B-Plan Nr. 62
- Baugrundgutachten, B-Plan Nr. 62
- Altlastengutachten, B-Plan Nr. 62
- umweltbezogene Stellungnahmen, B-Plan Nr. 62
- Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung, B-Plan Nr. 62