Anliegen von A bis Z
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Ansprechpartner:
Frau Adebahr
03671 598-391
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Erforderliche Antragsunterlagen:
Nachweis über den Wohnsitz in Saalfeld/Saale (Personalausweis), Nachweis über die erhaltenen Leistungen, Einkommensnachweise, Geburtsurkunden der zum Haushalt gehörenden Kinder
Alle weiteren Informationen - insbesondere zu Einkommenshöhen und Vergünstigungen - lesen Sie in der Richtlinie der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale für die Erteilung eines Saalfeld-Pass.
» Richtlinie zur Erteilung Saalfeld-Pass» Antrag Saalfeld-Pass
03671 598-385
03671 598-167
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Ansprechpartner:
Herr Scharfenberg
03671 598-383
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» Antrag Sanierungsrechtliche Genehmigung
» Sanierungsgebiet Kernstadt
03671 598-338
Frau Tänzer ist Ansprechpartnerin in Bezug auf Schadensfälle, die durch Sachbeschädigungen oder Unfallschäden an Verkehrsleiteinrichtungen entstanden sind. Der Schadensverursacher ist verpflichtet sich innerhalb von 3 Tagen bei der Stadt Saalfeld/Saale zu melden. Die Aufgaben von Frau Tänzer bestehen u. a. darin, die Beschädigungen beheben zu lassen und den Verursacher zu ermitteln. Dies geschieht über eine Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Saalfeld/Saale. Bei Bekanntwerden des Verursachers, durch die Polizei, wird ein Strafverfahren (z. B. wegen Unfallflucht) gegen ihn eröffnet.
03671 598-212
03671 598-289
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Ansprechpartner:
Frau Nehring
03671 598-212
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Schiedsstelle
Markt 6
07318 Saalfeld/Saale
Schiedsstelle I – westlich der Saale
Der Schiedsbezirk der Schiedsstelle Saalfeld I umfasst die obere Stadt sowie die Ortsteile Graba, Garnsdorf und Beulwitz mit den Teilen Aue am Berg, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf sowie Arnsgereuth.
Schiedsstelle II – östlich der Saale
Die Schiedsstelle Saalfeld II ist zuständig für die Ortsteile Gorndorf, Altsaalfeld, Remschütz, Köditz und Obernitz.
Kontaktdaten:
Frau Astrid Bussian, Tel. 03671/5286719, E-Mail: ABussian@t-online.de
Schiedsstelle Saalfelder Höhe
Der Schiedsbezirk der Schiedsstelle Saalfelder Höhe umfasst die Saalfelder Ortsteile Saalfelder Höhe (Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda, Knobelsdorf, Lositz-Jehmichen mit Lositz und Jehmichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf), Reichmannsdorf, Schmiedefeld und Wittgendorf.
Kontaktdaten:
Herr Sven Sommer, Tel. 0170/5448413, E-Mail: sven_1802@yahoo.de
Folgende Probleme können außergerichtlich erledigt werden:
Bürgerliche Rechtsangelegenheiten
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Mietstreitigkeiten
- vermögensrechtliche Ansprüche
Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage
Der Sühneversuch ist vorgeschrieben bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.
Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Erledigung einer Strafsache bei Vergehen (§ 12 StGB) durch Übergabeverfügung
- wenn die Folgen der Tat und die Schuld des Täters gering sind,
- wenn eine außergerichtliche Erledigung der Sache zu erwarten ist und
- kein öffentliches Interesse an der Klageerhebung besteht.
Bei einer Einigung, ist das Ergebnis der Schlichtungsverhandlung ein Vergleich (freiwilliger Vertrag), der einem gerichtlichen Urteil gleichsteht und 30 Jahre lang vollstreckbar ist.
Unterstützt werden die Schiedspersonen kostenneutral durch die Stadt Saalfeld/Saale und den Bund Deutscher Schiedsmänner- und Schiedsfrauen e. V., der insbesondere die fachliche Aus- und Weiterbildung übernimmt.
03671 598-285
03671 598-143
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Ansprechpartner:
Frau Menger
03671 598-282
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Frau Männel
03671 598-285
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- z.B.: Gebührenbescheide