Anliegen von A bis Z
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Zuständiges Amt: » SG Einwohnerwesen
03671 598-296
03671 598-369
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Benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass

Bemerkungen: persönl. Vorsprache oder Antrag über E-Mail

Gebühr: 8,00 €

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» Antrag Meldebescheinigung
Zuständiges Amt: » SG Einwohnerwesen
03671 598-296
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Die Einfache Melderegisterauskunft (§ 44 Bundesmeldegesetz) umfasst lediglich die Erteilung von Name, Vorname und Anschrift und ggf. dem Umstand, dass eine Person verstorben ist. (ohne genaue Sterbedaten)

Sollte ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden so kann auf Antrag eine Erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 Bundesmeldegesetz) erteilt werden. Diese umfasst zusätzliche Angaben entsprechend des glaubhaft gemachten Interesses.

Gebühren:
11,00 Euro Einfache Auskunft - nicht gewerbliche Anfragen
13,00 Euro Einfache Auskunft - gewerbliche Anfragen
14,00 Euro Erweiterte Auskunft

Zuständiges Amt: » Kurverwaltung

Gesamt: 6