Satzung, Mitgliedsantrag und -beiträge
Satzung
Die >>> aktuelle Vereinssatzung <<< wurde in der Gründungsversammlung am 20. September 2000 beschlossen und trat am 29. Dezember 2000 mit der Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht in Kraft. Die Mitgliederversammlung beschloss per Umlaufbeschluss zum 26. August 2022 die erste Änderung der Satzung. Sie trat 28. Februar 2023 mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Mitgliedsantrag
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind gemäß aktueller Beitragsordnung (beschlossen am 16.06.2002) wie folgt gestaffelt:
Ordentliche Mitglieder
- 20,00 EUR p. a.
Kooperative Mitglieder
- Kommunen: 300,00 EUR p.a.
- Innungen: 3,00 EUR pro Innungsmitglied p. a. (min. 60,00 EUR)
- Verbände: 3,00 EUR pro Verbandsmitglied p. a. (min. 60,00 EUR)
- Vereine: 0,30 EUR pro Vereinsmitglied p. a. (max. 30,00 EUR)
Fördernde Mitglieder
- bis 10 Mitarbeiter: 30,00 EUR p. a.
- 11 bis 50 Mitarbeiter: 120,00 EUR p. a.
- 51 bis 100 Mitarbeiter: 210,00 EUR p. a.
- mehr als 100 Mitarbeiter: 300,00 EUR p. a.
Die Beiträge sind fällig bis zum 31. März eines jeden Jahres.