Anliegen von A bis Z
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Zuständiges Amt: » Wohngeld/Soziales
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Ansprechpartner:
Frau Gräf
03671 598-382
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Bei gewünschtem Bezug von Sozialwohnungen ist in jedem Fall ein Wohnberechtigunsschein erforderlich.
Formulare:
- Antrag Wohnberechtigungsschein
- Einkommenserklärung Haushaltsangehörige - Wohnberechtigungsschein
- Einkommenserklärung Wohnungssuchender - Wohnberechtigungsschein
Antragstellung ist nur am Hauptwohnsitz möglich!
Bitte mitbringen: Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
Verwaltungsgebühr: 10,00 €